Der BGH hat jetzt erstmals die AHE Hof für europarechtswidrig erklärt (BGH vom 26.3.2024, XIII ZB 85/22). Das haben wir von Anfang an behauptet und jetzt ist es höchstrichterlich bestätigt. Jede Person, die dort inhaftiert ist, müsste damit freigelassen werden. Wir versuchen jetzt mit allen MitstreiterInnen für so viele Gefangene wie möglich Haftaufhebungsanträge zu stellen…
Der BGH hat entschieden, dass der Zwang in einer Abschiebungshaft nur so streng sein darf, wie es für ein wirksames Rückkehrverfahren absolut nötig ist (Beschl. v. 26.03.2024, Az. XIII ZB 85/22). Die Unterbringung eines Ausländers in Abschiebehaft mit täglichen Einschlusszeiten von 19.00 Uhr bis 9.00 Uhr sowie Besuchszeit von vier Stunden im Monat ist rechtswidrig. Dem BGH zufolge sind derartige Einschränkungen nicht notwendig, um die Ausreise zu gewährleisten. Hier wird der Beschluss erklärt.