Gerichte dürfen nicht einfach Abschiebehaft verhängen, bevor nicht eine Vertrauensperson oder ein Angehöriger des Betroffenen benachrichtigt wurde. Das stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem vor wenigen Tagen veröffentlichten Beschluss klar und gab damit einer Beschwerde von drei Männern statt. Aus Sicht des Senats hatten es sich die Vorinstanzen zu einfach gemacht, Vertraute zu erreichen oder ausfindig zu machen. Mehr dazu.